Gesetzlich Versicherte
Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
In der Regel werden die Kosten für eine ambulante systemische Psychotherapie von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Da die genaue Kostenübernahme und das mögliche Kontingent jedoch von Ihren individuellen Vertragsbedingungen abhängig ist, empfehle ich Ihnen, sich vorab mit Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfe in Verbindung zu setzen und sich Informationen zu Ihren Vertragskonditionen einzuholen. Das Honorar pro Sitzung orientiert sich an der gesetzlich geregelten Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Sitzung (=50 Minuten) wird anhand der aktuell gültigen GOP (Stand: Juli 2024) mit 134,07 € bis 167,58 € abgerechnet.
Selbstzahlung
Selbstverständlich können Sie auch ohne jeden bürokratischen Aufwand als Selbstzahler:in für die Therapiekosten aufkommen. Das Honorar richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit derzeit 134,07 € bis 167,58 € für 50 Minuten.
Bei Mehrpersonensetting wie z. B. Paargespräche:
Im Mehrpersonensetting (z.B. bei Paartherapie, Familientherapie) werden für 90 Minuten 200 € berechnet. Ich biete einen Sozialtarif an, falls Ihre Einkommensverhältnisse nicht für therapeutische Gespräche ausreichen. Sprechen Sie mich hierzu gerne einfach an!
Aktuell habe ich leider keine Kapazitäten mehr für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler, da ich mich vorrangig auf den Versorgungsauftrag für gesetzlich Versicherte konzentriere!