Ablauf & Kosten

Die Kosten für eine ambulante systemische Psychotherapie bei mir übernehmen die gesetzlichen Versicherungen. Auch bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten werden die Kosten meist vollständig erstattet. Wenn Sie generelle Informationen über den Ablauf einer ambulanten Psychotherapie erhalten wollen, finden Sie hier mehr Informationen. Bei akuten Krisen helfen die Krisendienste weiter! Bitte scheuen Sie sich nicht, diese bei Bedarf zu kontaktieren.

 

Im Moment habe ich leider keine Kapazitäten für neue Klientinnen und Klienten! Ich biete jedoch gerne eine Sprechstunde an, um weitere  Möglichkeiten für eine kassenfinanzierte Systemische Therapie zu erörtern.

Gesetzlich Versicherte

Durch meine Kassenzulassung ist es möglich ambulante systemische Einzel- und Gruppenpsychotherapie direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Sie benötigen hierfür  nur Ihre gültige Versichertenkarte. Nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde werden verschiedene Optionen für Ihr Anliegen erörtert. Hierbei besprechen wir neben dem möglichen Setting (z.B. ambulante oder stationäre Psychotherapie) auch andere Hilfeformen (z.B. Beratung, Selbsthilfegruppe, andere Psychotherapieverfahren etc.). Falls wir uns gemeinsam für eine systemische Psychotherapie entscheiden, werden zunächst sogenannte probatorische Sitzungen zum Kennenlernen vereinbart (i.d.R. vier Probatoriksitzungen). Erst nach dieser Kennenlernphase wird eine Psychotherapie beantragt. In der Regel biete ich eine Kombinationstherapie an, bei der ergänzend zu den Einzelgesprächen auch Gespräche in einer vertrauensvollen Gruppentherapie stattfinden.

Privatversicherte & Beihilfeberechtigte

In der Regel werden die Kosten für eine ambulante systemische Psychotherapie von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Da die genaue Kostenübernahme und das mögliche Kontingent jedoch von Ihren individuellen Vertragsbedingungen abhängig ist, empfehle ich Ihnen, sich vorab mit Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfe in Verbindung zu setzen und sich Informationen zu Ihren Vertragskonditionen einzuholen. Das Honorar pro Sitzung orientiert sich an der gesetzlich geregelten Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Sitzung (=50 Minuten) wird anhand der aktuell gültigen GOP (Stand: Juli 2024) mit 134,07 € bis 167,58 € abgerechnet.

Selbstzahlung

Selbstverständlich können Sie auch ohne jeden bürokratischen Aufwand als Selbstzahler:in für die Therapiekosten aufkommen. Das Honorar richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit derzeit 134,07 € bis 167,58 € für 50 Minuten.

Bei Mehrpersonensetting wie z. B. Paargespräche:
Im Mehrpersonensetting (z.B. bei Paartherapie, Familientherapie) werden für 90 Minuten 200 € berechnet. Ich biete einen Sozialtarif an, falls Ihre Einkommensverhältnisse nicht für therapeutische Gespräche ausreichen. Sprechen Sie mich hierzu gerne einfach an!

Aktuell habe ich leider keine Kapazitäten mehr für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler, da ich mich vorrangig auf den Versorgungsauftrag für gesetzlich Versicherte konzentriere!

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